ArbeitnehmerInnenschutz

 

Die ArbeitgeberIn unterliegt den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (BGBl I 1994/450 idF BGBl I 2016/72 - ASchG) und ist verantwortlich für dessen Umsetzung.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Gefährdungen sowie Belastungen, die im Zusammenhang mit der zu leistenden Arbeit entstehen können, zu ermitteln, zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung zu setzen.

 

Wir unterstützen Sie:

 

  • Bei der Erstellung/Zusammenstellung der geforderten Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren (Betriebsanlagengenehmigung/Arbeitsstättenbewilligung)
  • Bei der Durchführung von §82b Prüfungen gemäß der Gewerbeordnung
  • Die Erstellung einer Risikoanalyse zur Gefahrenermittlung (Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation von Gefahren und Belastungen)

Nutzen der Evaluierung:

 

Die Arbeitsplatzevaluierung hilft unmittelbar im Umgang mit Gefährdungen am Arbeitsplatz. Der Nutzen besteht in der Vermeidung von Arbeitsunfällen, weniger Krankenständen und der Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.

 

Gefährdungen am Arbeitsplatz:

 

  • Maschinen und Werkzeuge
  • Arbeitsstoffe wie Chemikalien und gefährliche Abfälle
  • Lärm und Erschütterungen
  • Stress und Zeitdruck
  • Raumklima und Beleuchtung
  • Körperhaltung und Handhabung von Lasten

Dabei geht es vor allem um die spezifische und betriebsbezogene Umsetzung von allgemein gehaltenen Schutzzielen des ASchG oder mitgeltender Verordnungen.

 

  • Minimieren des Unfallrisikos am Arbeitsplatz
  • Überwachen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
  • Laufende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen
  • Bei der Erstellung einer Risikoanalyse zur Gefahrenermittlung
  • Erstellung und Unterweisung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5 ASchG)

ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und der Gefahren entsprechender Weise, die Ergebnisse der Ermittlungen und Beurteilungen der Gefahren, sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten.

 

  • Beratung bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln und Maschinen (sicherheitstechnische Belange)
  • Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens für die CE-Kennzeichnung
  • Als Brandschutzbeauftragter bei der Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen bis zur Erstellung von Brandschutzkonzepten

Es ist unsere gemeinsame Herausforderung, dass die Arbeitsbedingungen an den Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt.